Wartungspflicht für kraftbetätigte Türen: Was Betreiber nach ASR A1.7 beachten sollten
Kraftbetätigte Türen müssen sicher funktionieren. Die ASR A1.7 beschreibt Prüfzeitpunkte, Dokumentation und warum planbare Wartung Ausfälle vermeidet.
Kraftbetätigte Türen – also z. B. automatische Schiebe- und Drehtüren – sind in vielen Gebäuden Dauerläufer. Sie erhöhen Komfort und Barrierefreiheit, sind aber auch sicherheitsrelevante Anlagen. Für Betreiber (z. B. Unternehmen, Verwaltungen, Kliniken, Center‑Management, Facility‑Management) ist daher entscheidend: Welche Prüfungen sind fällig – und wie dokumentiere ich das sauber?
ASR A1.7: Was ist das und warum ist sie wichtig?
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.7 „Türen und Tore" konkretisiert Anforderungen an Türen und Tore in Arbeitsstätten. Für kraftbetätigte Türen beschreibt sie u. a., wann sicherheitstechnische Prüfungen vorgesehen sind und dass die Ergebnisse aufgezeichnet und aufbewahrt werden sollen.
Welche Prüfzeitpunkte sind typisch?
- Vor der ersten Inbetriebnahme
- Nach wesentlichen Änderungen (z. B. Umbau, Steuerungs-/Sensorik‑Änderungen, Austausch wichtiger Komponenten)
- Wiederkehrend – in der Praxis mindestens jährlich, abhängig von Nutzung und Herstellerangaben
Warum „Wartung" nicht gleich „Prüfung" ist
In der Praxis werden Begriffe oft vermischt. Grob gesagt:
- Wartung = Maßnahmen, um Verschleiß zu reduzieren und Funktionsfähigkeit zu erhalten (Reinigung, Schmierung, Justage, Austausch von Verschleißteilen).
- Sicherheitstechnische Prüfung = Nachweis, dass Schutzfunktionen und Grenzwerte eingehalten werden (inkl. Messungen/Beurteilung durch Sachkundige).
Beides gehört zusammen: Eine gewartete Anlage lässt sich in der Regel zuverlässiger prüfen – und umgekehrt zeigen Prüfungen, wo Wartung oder Instandsetzung nötig ist.
Praxis-Checkliste für Betreiber & FM
- Gibt es eine Anlagenliste (Standort, Typ, Hersteller, Baujahr, Ansprechpartner)?
- Liegt die Dokumentation (Betriebsanleitung, Prüfprotokolle, Nachweise) vollständig vor?
- Sind Prüffristen pro Tür festgelegt (Hersteller + Nutzungsprofil)?
- Wer ist intern zuständig (Betreiberbeauftragter / FM)?
- Gibt es ein Störungs- und Mängelmanagement (Tickets, Reaktionszeiten, Ersatzteile)?
Unser Tipp
Gerade bei frequentierten Eingängen (Einzelhandel, Kliniken, Behörden) zahlt sich ein Wartungsvertrag aus: feste Termine, klare Protokolle, weniger Ausfälle – und ein ruhiges Gefühl bei Audits.
Hinweis: Anforderungen können je nach Gebäude, Nutzung und Bundesland variieren. Wir beraten gerne objektbezogen.