Panikverschluss oder Notausgangsverschluss? DIN EN 1125 vs. DIN EN 179 erklärt
Welche Norm gilt wann? DIN EN 1125 (Panikstange) und DIN EN 179 (Drücker/Stoßplatte) – Unterschiede, Einsatzbereiche und typische Planungsfehler.
Auf den ersten Blick sehen Rettungswegtüren „ähnlich" aus. In der Praxis ist die richtige Auswahl aber entscheidend: Wer nutzt die Tür, wie wahrscheinlich ist Panik, und welche Türfunktion ist geplant?
DIN EN 1125: Panikverschluss (typisch: horizontale Betätigungsstange)
Die DIN EN 1125 wird typischerweise gewählt, wenn in einer Gefahrensituation eine Panik wahrscheinlich ist – etwa bei öffentlich zugänglichen Gebäuden mit vielen ortsunkundigen Personen. Die horizontale Betätigungsstange ist intuitiv: drücken – Tür geht auf.
DIN EN 179: Notausgangsverschluss (typisch: Drücker oder Stoßplatte)
Die DIN EN 179 ist für Situationen gedacht, in denen die Nutzer mit dem Gebäude und der Tür vertraut sind (z. B. Mitarbeitende). Häufig kommt hier ein Drücker zum Einsatz.
3 typische Planungsfallen
- Falscher Nutzerkreis: öffentlich zugänglich, aber nur EN 179 vorgesehen.
- Einbruchschutz vs. Rettungsweg: Rettungswegfunktion darf im Notfall nicht „blockiert" werden.
- Montage/Komponentenmix: Verschlüsse müssen als Einheit geprüft/zugelassen sein.
Unser Tipp
Die Norm ist nur ein Baustein. Entscheidend ist das Brandschutz- und Fluchtwegekonzept – und eine fachgerechte Montage mit sauberer Dokumentation. Wir unterstützen bei Auswahl, Umsetzung und Wartung.